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Geschäftsbedingungen

 

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FKH

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Einsatzdauer / Anlagenmiete

Die im Angebot genannte Einsatzdauer für FKH-Personal und FKH-Prüfanlagen ist kostenverbindlich. Bei einer Verlängerung der Einsatzdauer ohne Verschulden der FKH, werden die daraus entstehenden Mehrkosten nach FKH-Tarif in Rechnung gestellt.

Arbeitszeit des FKH-Personals

Die Normalarbeitszeit der FKH-Mitarbeiter beträgt 5 Arbeitstage à 8.2 h pro Tag; total 41 Stunden pro Woche. Überstunden werden zum Tagesansatz mit 25 % Zuschlag berechnet. Für Samstag- und Sonntagsarbeit, sowie für Nachtarbeit zwischen 23.00 und 6.00 wird ein Überzeitzuschlag von 50 % berechnet.

Unterkunft und Spesen

Im Normalfall sind die Kosten für die Hotel-Unterkunft des FKH-Personals im Angebot eingeschlossen.

Wenn nichts besonderes vereinbart ist, werden die Barauslagen und Spesen des FKH-Personals während der Hin- und Rückreise sowie am Einsatzort nach dem effektiven Aufwand ohne Zuschlag belastet.

Reisekosten

Die in den Angeboten genannten Kosten der Reisebillette für das FKH-Personal basieren auf aktuellen Angeboten der jeweiligen Transportunternehmungen. Differenzen werden in den Schlussabrechnungen berücksichtigt bzw. nachgefordert.

Transportkosten für die Prüfanlagen

Im Normalfall sind die Transportkosten im Angebot eingeschlossen. Abweichungen gegenüber den im Angebot separat ausgewiesenen Transportkosten für die Prüfanlagen werden in der Schlussabrechnung berücksichtigt bzw. nachgefordert.

Zollpapiere, Steuern und sonstige Abgaben bei Einsätzen im Ausland

Die FKH-Prüfanlagen reisen entweder mit Carnet ATA oder Zollfreipass, begleitet von einer Proforma-Rechnung.

Die FKH kann weder für Zollabgaben, Zollgarantien, Personal-Steuern noch für anderweitige Abgaben und Gebühren im Einsatzland belastet werden.

Versicherungen

Das zum Einsatz gelangende FKH-Material (Prüfanlage und Messgeräte usw.) ist gegen Transportschäden versichert.

Bei Prüf- oder Versuchseinsätzen ist die FKH gegenüber Ansprüchen des Auftraggebers sowie gegenüber Dritten durch eine Haftpflichtversicherung geschützt. (Deckungssumme: CHF 5'000'000.-).

Das FKH-Personal ist auf den Hin- und Rückreisen sowie am Einsatzort gegen Unfall versichert.

Personelle- und technische Hilfestellung durch den Auftraggeber

Falls personelle Unterstützung durch den Auftraggeber am Einsatzort, insbesondere zum Aufstellen der Prüfanlage, notwendig ist, meldet der leitende FKH-Prüfingenieur den Bedarf rechtzeitig an. In jedem Fall soll während der Prüfung eine mit den technischen Belangen der zu prüfenden Anlage vertraute Person zur Verfügung stehen.

Am Einsatzort werden Verschiebe- und Hebemittel benötigt, welche im Angebot näher spezifiziert sind. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Bereitstellung dieser Hilfsmittel Sache des Auftraggebers; die Kosten hierfür gehen zu seinen Lasten.

Zahlungsbedingungen

Die Fakturabeträge sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Zürich. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

Brl/St 24.1.01

Fachkommission für Hochspannungsfragen, Voltastrasse 9, CH-8044 Zürich
Copyright © 2006 FKH. Alle Rechte vorbehalten.
Stand: 07. mars 2011, info
@fkh.ch